Diese habe insbesondere auch Regelungen betreffend den Umgang mit Krankheitssymptomen, Handy- und TV-Konsum und Nachtruhe enthalten. Die Vereinbarung sei nach wenigen Tagen nicht mehr eingehalten worden. An einem weiteren Gespräch hätten sich die Eltern ratlos gezeigt und hätten den Eindruck erweckt, an ihre Grenzen gekommen zu sein. Auch habe sich wiederum ein Konflikt zwischen den Eltern abgezeichnet. Die Mutter habe die Hauptproblematik in der Betreuungsregelung gesehen. C. habe sich teilweise geweigert, zum Vater zu gehen. Der dafür angegebene Grund, vom Vater ausgehende körperliche Gewalt, habe nicht abschliessend bestätigt werden können.