Es habe sich im Gespräch mit C. und mit den Eltern im Oktober 2021 gezeigt, dass die Regelung der Betreuung und des Aufenthaltsortes im Rahmen der von den Eltern gepflegten "alternierenden Obhut" teilweise sehr kurzfristig erfolge. Nach Ermahnung der Eltern, den Betreuungsplan langfristiger und verbindlicher zu erstellen, sei eine grössere Zuverlässigkeit von C. festgestellt worden. Die Mutter habe in der Folge davon berichtet, dass der Vater einseitig Betreuungsregelungen treffe und von der Mutter verordnete Handy-Einschränkungen wieder aufhebe.