4. 4.1. Mit Eingabe vom 8. April 2022 an das Familiengericht Aarau reichte der Schulleiter der Kreisschule E. einen Bericht der Schule vom 7. April 2022 betreffend C. ein. Die Eingabe wurde dem Obergericht übermittelt. Im Bericht wird geschildert, dass C. nach Eintritt in die Sekundarschule wegen fehlenden Schulmaterials, nicht vollständiger Erledigung der der Hausaufgaben und teilweise ungepflegter Erscheinung aufgefallen sei. Es habe sich im Gespräch mit C. und mit den Eltern im Oktober 2021 gezeigt, dass die Regelung der Betreuung und des Aufenthaltsortes im Rahmen der von den Eltern gepflegten "alternierenden Obhut" teilweise sehr kurzfristig erfolge.