3.2.1.2. Die Klägerin macht in der Berufungsantwort (S. 3) geltend, die Parteien hätten seit ihrer Trennung die Ferien mit den Kindern in etwa hälftig aufgeteilt. So hätten die Kinder 2021 je die Hälfte der Sport- und Weihnachtsferien bei der Mutter bzw. beim Vater verbracht. Lediglich in den Sommerferien hätten sie eine Woche mehr beim Vater (3 Wochen) als bei der Mutter (2 Wochen) Sommerferien genossen. Auch aktuell (2022) hätten die Kinder je eine Woche der Sportferien beim Vater und eine Woche bei der Mutter verbracht. Der Beklagte lasse ausser Acht, dass die Kinder die Ferien nicht nur mit/bei den Eltern verbrächten.