3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 3.3. Am 9. März 2022 erstattete der Beklagte eine "Novenstellungnahme". 3.4. Am 12. April 2022 übermittelte das Gerichtspräsidium Aarau dem Obergericht eine beim Bezirksgericht gleichentags eingegangene "Gefährdungsmeldung betr. eine minderjährige Person" der Kreisschule E. betreffend C.. Diese wurde den Parteien zur Kenntnis gebracht. Das Obergericht zieht in Erwägung: