2.3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, sein Einverständnis für die Kündigung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin betreffend Garagenplatz am […], Q., zu geben. 2.4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, den Garagenplatz zu räumen. 3. 3.1. Die Kinder C., geb. tt.mm. 2008, und D., geb. tt.mm. 2011, werden unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt. Die Parteien werden verpflichtet, die Betreuung wie folgt zu handhaben: Die Gesuchstellerin sowie der Gesuchsgegner werden beide berechtigt und verpflichtet erklärt, die beiden Kinder, C., geb. tt.mm. 2008, sowie D., geb. tt.mm. 2011, je zu 50 % zu betreuen und je 50 % der Schulferien mit ihnen zu verbringen.