Sofern Krankenversicherungsprämien für die Kinder anfallen, sei die Gesuchstellerin zu verpflichten, diese zu bezahlen. Ausgleichs-Kinderbarunterhaltsbeiträge: vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2021: Fr. 0.00 ab 1. Juni 2021: Von den dem Gesuchsgegner ausgerichteten IV-Kinder- renten sei dieser zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der Kinder mit Wirkung ab 1. Juni 2021 je Fr. 340.00 zu bezahlen. Die Familienzulagen seien der Gesuchstellerin zuzuweisen. 6. Es sei festzustellen, dass sich die Parteien an ihren persönlichen Unterhalt ab 1. Juni 2020 keine Beiträge schulden.