" 1. 1.1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit 1. Juni 2020 getrennt voneinander leben. 1.2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, sämtliche Wohnungsschlüssel, die er hat oder seinen Eltern übergeben hat, der Gesuchstellerin zu übergeben. 1.3. Der Gesuchsgegner habe sein Einverständnis zu geben, dass der Garagenplatz so schnell wie möglich zu kündigen ist. 1.4. Der Gesuchsgegner habe den Garagenplatz schnellstmöglich zu räumen, ansonsten die Gesuchstellerin berechtigt ist, die Sachen auf seine Kosten zu entsorgen.