Die Betreibungskosten seien nur dann vom Schuldner zu übernehmen, wenn die Tilgung der Schuld direkt an das Betreibungsamt geleistet werde. Das Gegenteil sei der Fall, wenn die Tilgung der Schuld nach Anhebung der Betreibung direkt an den Gläubiger geleistet werde (Replik S. 3). Auch habe das Betreibungsamt Zofingen eine falsche Abrechnung (Pfändungsankündigung vom 22. März 2021) geschickt. Nach Nachfrage des -9-