3.2. Der Beklagte bringt mit Beschwerde vor, die Feststellung, dass es sich bei seiner Zahlung vom 9. Februar 2021 in der Höhe von Fr. 93.60 an die Klägerin um eine Teilzahlung handle, sei zu korrigieren. Die Rechnung sei "seit Erlass des Entscheides" vollständig getilgt worden (Eingabe vom 29. März 2021).