4. Das Bundesgericht erkannte mit Entscheid 5D_117/2021 vom 27. Januar 2022 über die vom Kläger am 14. Juni 2021 (Postaufgabe: 15. Juni 2021) erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde: " 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 10. Mai 2021 wird aufgehoben und die Sache wird zu neuem Entscheid unter Wahrung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückgewiesen. (…)" 5. Mit Instruktionsverfügung vom 15. Februar 2022 wurde die Eingabe des Beklagten vom 13. Mai 2021 samt Beilage der Klägerin zur Kenntnisnahme zugestellt. Die Klägerin äusserte sich nicht mehr. Das Obergericht zieht in Erwägung: