3.2. Mit als "Beschwerde" bezeichneter Eingabe an das Obergericht vom 6. April 2021 (Postaufgabe: 7. April 2021) stellte der Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei das Urteil des Bezirksgericht Zofingen vom 16. März 2021 (SR.2021.15 / fb) aufzuheben und die definitive Rechtsöffnung zu verweigern 2. Bis zum rechtskräftigen Entscheid, wird um Aufschiebende Wirkung ersucht. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 3.3. Mit Eingabe vom 27. April 2021 nahm die Klägerin zu den Eingaben des Beklagten Stellung.