Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Zofingen vom 25. November 2020 betrieb die Klägerin den Beklagten für den Betrag von Fr. 73.30 sowie Zahlungsbefehlskosten von Fr. 20.30. Als Grund der Forderung wurde angegeben: " Betreibung Nr. […] vom 20. August 2020 und Mahnungen vom 06.10.2020 und vom 29.10.2020." Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 7. Januar 2021 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, definitive Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 73.30 unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten.