2.2.2. Der Beschuldigte brachte in seiner Beschwerde weiter vor, dass im November und Dezember 2020 der Briefkasten an seinem damaligen Wohnort abgeklebt worden sei und ihm die Polizei R. Ende Januar 2021 vier Betreibungsurkunden mit A-Post Plus übergeben habe, welche er nie auf dem Postweg erhalten habe. Zum Beweis reichte er drei E-Mails an die damalige Liegenschaftenverwaltung vom 12. November 2020 sowie vom 9. und 19. Dezember 2020 und den Screenshot einer WhatsApp-Kommunikation vom 20. November 2020 mit der Fotografie eines Briefkastens mit schwarz abgeklebtem Namensschild bei.