Beim prozessualen Existenzminimum ist der Beklagten ein Grundbetrag von Fr. 1'375.00 (Fr. 1'100.00 für einen alleinstehenden Schuldner in Haushaltgemeinschaft mit einer erwachsenen Person + Zuschlag von 25 %) zuzugestehen. Hinzu kommen Fr. 857.50 für die Untermiete (inkl. Nebenkosten) und Fr. 334.45 für die obligatorische Krankenversicherung. Die Prämien für die Zusatzversicherungen nach VVG von Fr. 36.75 können - da Privatversicherungsbeiträge bereits im monatlichen Grundbetrag enthalten sind - nicht berücksichtigt werden (vgl. W UFFLI, a.a.