5.3.3.3. Die Beklagte ist arbeitslos und bezieht Taggelder von der Arbeitslosenversicherung (ALV). Bei durchschnittlich 21,7 Arbeitstagen pro Monat und einem Taggeld von Fr. 167.45 werden der Beklagten monatlich Taggelder von brutto Fr. 3'633.65 ausgerichtet. Unter Berücksichtigung der Abzüge von 5,3 % für AHV/IV/EO (= Fr. 192.60), 2,51 % für NBU (= Fr. 91.20) und der BVG-Risikoprämie von Fr. 1.00 ergibt sich ein der Beklagten ausbezahlter monatlicher Nettobetrag von Fr. 3'348.85.