" 1. Die Beschwerde der Klägerin sie vollumfänglich abzuweisen und der Entscheid der Vorinstanz entsprechend zu bestätigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 3. Es sei der Beklagten die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren und den Unterzeichneten als unentgeltlichen Rechtsvertreter einzusetzen." Das Obergericht zieht in Erwägung: