" 1. Die Sistierung wird aufgehoben. 2. Das Gesuch um Rechtsöffnung wird abgewiesen. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.– wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. 4. Die Honorarnote des Vertreters der Gesuchsgegnerin, Rechtsanwalt lic. iur. Orlando Meyer, wird im Umfang von Fr. 1'090.60 (inkl. Fr. 77.95 MWST) genehmigt. 5. Die Gesuchstellerin hat der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 1'090.60 zu bezahlen."