Der Beklagte hat im Scheidungsverfahren die provisorische Steuerrechnung 2020 (Beilage 6 zur Eingabe vom 14. April 2021 [OF.2020.41]) verurkundet. Gemäss dieser provisorischen Steuerrechnung wurde ein steuerbares Einkommen von Fr. 55'000.00 veranlagt und es wurden Staats- und Gemeindesteuern von Fr. 6'393.30 sowie Bundessteuern von Fr. 576.90, insgesamt somit Fr. 6'970.10, in Rechnung gestellt, was einen monatlichen Betrag von Fr. 580.85 ergibt.