Die Klägerin ist somit angehalten, sich eine neue Arbeitsstelle in einem 100%- Pensum oder eine zusätzliche Teilzeitanstellung im Umfang von 20% zu suchen. Dass die Klägerin immer noch bzw. auch nach dem 31. Mai 2022 unter einem Verlust der Stimme leidet, ist von ihr nicht glaubhaft gemacht worden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Klägerin weiterhin im Telefonverkauf arbeiten kann. Auch wenn eine Aufstockung des Arbeitspensums beim bisherigen Arbeitgeber nicht möglich ist, ist daher nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz das aktuell erzielte Einkommen als Mitarbeiterin in einem Call-Center für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens herangezogen hat.