3.6.4.5. Die Vorinstanz bestimmte das hypothetische Einkommen der Klägerin, indem sie das aktuell in einem 80%-Pensum erzielte Einkommen von monatlich netto Fr. 3'491.50 auf ein 100%-Pensum hochrechnete, was ein Einkommen von monatlich netto Fr. 4'364.35 ergibt (Erw. 4.8.2. des angefochtenen Entscheids). Die Arbeitgeberin der Klägerin, die M. AG, hat in einem Schreiben vom 9. Februar 2022 (Berufungsbeilage 3) bestätigt, dass die Klägerin das Arbeitspensum von 80% in Zukunft nicht erhöhen könne. Die Klägerin ist somit angehalten, sich eine neue Arbeitsstelle in einem 100%- Pensum oder eine zusätzliche Teilzeitanstellung im Umfang von 20% zu suchen.