Eingabe vom 31. August 2022), in welchem Dr. med. AA., FMH Psychiatrie und Psychotherapie, bestätigt, dass die Klägerin aufgrund ihrer gründlichen klinischen Beobachtung und Diagnostik im stationären Rahmen über mehrere Wochen dauerhaft bis Eintritt ins Pensionsalter wegen einer progredient verlaufenden chronischen Erkrankung mit deutlichen somatischen Symptomen nicht mehr als maximal 80% arbeitsfähig sei. Auch diese Beurteilung der Arbeitsfähigkeit genügt den Anforderungen der Rechtsprechung nicht, da Dr. med. AA.