Dieses Zeugnis wurde verspätet eingereicht und kann nicht berücksichtigt werden, ist aber insoweit nicht weiter von Belang, als die Klägerin eine Arbeitsfähigkeit von 80% als Mitarbeiterin in einem Call-Center anerkennt und ihr die Vorinstanz zu Unrecht bereits ab 1. März 2022 ein hypothetisches Einkommen basierend auf einer Erwerbstätigkeit von 100% angerechnet hat. In der Eingabe vom 8. Juni 2022 machte die Klägerin geltend, sie werde am 13. Juli 2022 stationär in die P. eintreten, und die Behandlung werde voraussichtlich sechs Wochen dauern. Mit Eingabe vom 31. August 2022 brachte sie vor, der Aufenthalt sei am 24. August 2022 zu Ende gegangen.