3.6.4.2. Was den von der Klägerin geltend gemachten, im November 2021 aufgetretenen Verlust der Stimme anbelangt, wurde im Bericht von L. vom 20. Januar 2021 (Berufungsbeilage 9) als Befund eine hochgradige Heiserkeit, abwechselnd mit vollständiger Aphonie, erhoben und die Diagnose einer psychogen bedingten Aphonie und Dysphonie gestellt.