Die Pflicht zur Ausdehnung des Arbeitspensums bestehe seit Ende 2017. Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Probleme müsse sich die Klägerin beruflich ohnehin neu orientieren. Im Detailhandel, in der Logistik oder Reinigungsbranche würde die Stimme nicht so belastet wie im Telefonverkauf. Ab März 2022 sei der Klägerin daher ein hypothetisches Einkommen von Fr. 4'364.35 anzurechnen.