Aktuell sei sie trotz der Stimmbeschwerden wieder einsatzfähig, jedoch nur für Aufgaben ohne Stimmeinsatz und somit nicht für die bisherige Tätigkeit. Die Ärzte hätten sie an das K. verwiesen, da sie der Meinung seien, die Belastung durch - 21 - das Scheidungs- und Präliminarverfahren könnte Auslöser des Stimmverlusts sein. Es sei kein hypothetisches Einkommen anzurechnen.