Der Bericht der J. sei älter als ein Jahr. Ein neueres Arztzeugnis, das eine Arbeitsfähigkeit von nur 80% bestätige, sei nicht ins Recht gelegt worden. Es sei daher davon auszugehen, dass die Klägerin – nach einer coronabedingten Übergangsfrist – 100% arbeitsfähig sei. Momentan sei es für die Unternehmen schwierig, weitere Stellenprozente anzubieten. Im März 2022 werde sich die Situation aber wieder etwas beruhigt haben.