3.5.1.2.2. Der Beklagte hält dem entgegen (Berufungsantwort S. 9 f.), er habe gar kein Velo. Er arbeite Schicht und könne nicht den Bus nehmen. Mit dem öffentlichen Verkehr wäre der Arbeitsweg gut drei Mal länger. Der Arbeitsweg von 3.96 km sei nicht zu beanstanden. Zudem habe er Anspruch auf den gleichen Standard wie die Klägerin, wozu ein Auto gehöre.