Die Lohnreduktion sei mit der schrittweisen Rückstufung infolge seines schlechten psychischen Gesundheitszustandes nachvollziehbar begründet worden; er leiste keinen "mangelnden Einsatz". Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Beklagten für das erste Halbjahr 2021 sei mit Fr. 5'093.85 (inkl. 13. Monatslohn, abzgl. Ausbildungszulagen, Erfolgsprämie 2020 und Dienstaltersgeschenk) belegt. - 14 -