Eventualantrag: Der Berufungsklägerin sei für das Beschwerdeverfahren die ungeteilte unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Fürsprecherin sei als ihre Vertreterin einzusetzen. Der Berufungsklägerin sei Frist anzusetzen, um Belege bezüglich aktueller Daten in Sachen Einkommen und Existenzminimum nachzuliefern, sofern die vorhandenen Belege nicht genügen sollten. -5- 3. Die Gerichtskosten seinen den Parteien hälftig aufzuerlegen, die Parteikosten seien wettzuschlagen." 3.2. In der Berufungsantwort vom 28. Februar 2022 beantragte der Beklagte: