- CHF 1'707 ab Gesuchseinreichung bis 31. August 2021, - CHF 1'262 ab 1. September 2021. Eventualantrag: Sollte der Widerruf der Trennungsvereinbarung zu deren Aufhebung führen, ist der Unterhalt von CHF 1'707 rückwirkend ab 16. Februar 2021 festzulegen. 2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin innert 10 Tagen nach Einreichung dieses Begehrens Einsicht in folgende Belege zu gewähren: