Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Präliminar -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien leben seit dem 1. September 2017 getrennt. Aus der Ehe sind die bereits volljährigen Kinder C. und D. hervorgegangen. Am 12. März 2020 machte der Beklagte die Scheidungsklage am Familiengericht Q. anhängig. 2. 2.1. Am 10. Mai 2021 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q. die folgenden Präliminarbegehren: "1. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab Gesuchseinreichung angemessene persönliche Unterhaltsbeiträge gemäss Ergebnis des Beweisverfahrens zu bezahlen, mindestens