Entsprechendes ist aus den Akten auch nicht ersichtlich. Namentlich der Umstand, dass vorliegend mehrere Phasen für die Unterhaltsberechnung gebildet wurden und mehrere Berechnungen angestellt werden mussten, ist durchaus üblich in Eheschutzverfahren. Es ist somit in inhaltlicher Hinsicht von einem durchschnittlichen -6- Eheschutzverfahren auszugehen, für welches grundsätzlich eine Grundentschädigung von Fr. 2'500.00 zugesprochen wird.