Die geforderte Eingabe sei am 31. Mai 2021 erfolgt (Beschwerde S. 3). Die Eingabe vom 31. Mai 2021 sei zwar vergleichsweise kurz, doch habe dafür der Vergleichsvorschlag studiert und eine Besprechung mit dem Mandanten durchgeführt werden müssen, wodurch sich ein Zuschlag von 15% ergebe (Beschwerde S. 5). Mit Verfügung vom 1. Juni 2021 sei er aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur Eingabe der Gegenseite einzureichen. Dem sei er mit Eingabe vom 15. Juni 2021 nachgekommen. Mit Verfügung vom 11. August 2021 sei er aufgefordert worden, eine abschliessende Stellungnahme einzureichen.