1. In Gutheissung der Berufung wird der Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 12. Mai 2021 aufgehoben und es wird erkannt: 1. Die Beklagten werden angewiesen, sämtliche in der Liegenschaft X-Strasse in Q. von ihnen besetzten Räumlichkeiten innert 10 Tagen seit Zustellung des Obergerichtsentscheids zu räumen, zu reinigen und zu verlassen sowie die ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben. 2. Die Klägerin wird ermächtigt, im Fall der Missachtung der gerichtlichen Anordnung unter Mitwirkung der Polizei die Räumung vorzunehmen.