Undichte Fenster in zwei Zimmern (defekter Schliessmechanismus), in geschlossenem Zustand blockierte Jalousien im Esszimmer (kein Tageslicht im Raum), nicht funktionierende Heizung in einem Zimmer, diverse mangelhafte Elektroinstallationen, klemmende Trennwandschiebetür zwischen Ess- und Wohnzimmer, nicht behobener Wasserschaden vom 1. September 2019 in Korridor und Badezimmer, ungenügender Wasserdruck in der Dusche im kleinen Badezimmer, seit zwei Jahren fehlende Vignette am Container für die Grünabfuhr. Für diese Mängel machten die Beklagten eine Mietzinsreduktion vom 10 % (über das ganze Jahr gerechnet) im Umfang von total Fr. 11'448.00 sowie Schadenersatz