Für September bis und mit Dezember 2020 hatte er der Klägerin demzufolge 4 x Fr. 2'835.00 (Bruttomietzinse für die Wohnung) und für Juni 2019 bis und mit Dezember 2020 19 x Fr. 90.00 (Bruttomietzinse für den Parkplatz), d.h. total Fr. 13'050.00, zu bezahlen. Einen Zahlungsrückstand in dieser Höhe machte die Klägerin in ihrer Kündigungsandrohung vom 16. Dezember 2020 geltend.