3.2.3. Im von der Klägerin verurkundeten Mietvertrag vom 4. April 2011 verpflichtete sich der Beklagte 1, der Klägerin monatlich im Voraus einen Mietzins von brutto Fr. 2'925.00 (= Fr. 2'575.00 Mietzins für die Wohnung + Fr. 260.00 Pauschale für Heizungs-, Warmwasser- und Betriebskosten + Fr. 90.00 Mietzins für den Parkplatz) zu bezahlen (Gesuchsbeilage 1). Für September bis und mit Dezember 2020 hatte er der Klägerin demzufolge 4 x Fr. 2'835.00 (Bruttomietzinse für die Wohnung) und für Juni 2019 bis und mit Dezember 2020 19 x Fr. 90.00 (Bruttomietzinse für den Parkplatz), d.h. total Fr. 13'050.00, zu bezahlen.