Mit amtlichen Formularen vom 19. Januar 2021 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis auf den 28. Februar 2021 (Gesuchsbeilage 9 f.). Diese beiden mit eingeschriebener Post versandten Schreiben wurden der Beklagten 2 am 20. Januar 2021 und dem Beklagten 1 am 22. Januar 2021 zugestellt (Beilagen 4 und 5 zur Stellungnahme der Klägerin vom 6. April 2021). Damit wurden die Fristen gemäss Art. 257d OR eingehalten. - 10 -