3.2.2. Die Klägerin forderte die Beklagten mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 auf, die ausstehenden Wohnungsmietzinse/Nebenkosten für September bis Dezember 2020 sowie die Parkplatzmietzinse für Juni 2019 bis Dezember 2020 von total Fr. 13'050.00 innert 30 Tagen zu bezahlen, ansonsten sie das Mietverhältnis unter Einhaltung einer weiteren Frist von 30 Tagen kündigen werde (Gesuchsbeilage 5 f.). Diese Schreiben wurden den Beklagten am 18. Dezember 2020 zugestellt (Beilagen 1 - 3 zur Stellungnahme der Klägerin vom 6. April 2021). Mit amtlichen Formularen vom 19. Januar 2021 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis auf den 28. Februar 2021 (Gesuchsbeilage 9 f.).