1.3. Mit amtlichen Formularen vom 19. Januar 2021 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs per 28. Februar 2021 gekündigt, nachdem am 29. und 31. Dezember 2020 lediglich Zahlungen im Umfang von insgesamt Fr. 5'670.00 eingegangen waren. 2. 2.1. Die A. AG ersuchte beim Bezirksgericht Aarau mit Klage vom 2. März 2021 um Ausweisung von B. (Beklagter 1) und C. (Beklagte 2) aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagten beantragten mit Klageantwort vom 26. März 2021 im Hauptstandpunkt, auf das Ausweisungsgesuch sei nicht einzutreten.