Soweit dieser geltend macht, dass die Pfändungsanzeigen ohne fundierte Sprach- und einige Rechtskenntnisse nicht zu verstehen seien, kann ihm nicht gefolgt werden. Aus den Pfändungsanzeigen geht ausdrücklich und selbst für einen juristischen Laien verständlich hervor, wie hoch der monatlich zu pfändende Lohnanteil jeweils war. Sollte der Gesuchsteller die Anzeigen sprachlich oder inhaltlich nicht verstehen, besteht die Möglichkeit, sich beim Betreibungsamt darüber aufklären zu lassen. Der Beizug eines Rechtsvertreters scheint hierfür nicht notwendig. Gleich verhält es sich mit den Lohnzahlungen.