den Rechtsvertreter angefordert worden, weil der Gesuchsteller diese nicht gehabt habe. Weiter sei es nicht möglich, die Tragweite der Pfändungsanzeige ohne fundierte Sprach- und einige Rechtskenntnis zu verstehen. Das Leben mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum während Jahren sei ein schwerer Eingriff in die persönlichen Verhältnisse. Schliesslich sei -5- es nicht die Aufgabe der Schlichtungsbehörde, den Gesuchsteller zu unterstützen, Rechtsbegehren zu stellen. Beratung und Unterstützung seien die Aufgaben der Rechtsanwälte.