Der Gesuchsteller sei im Besitz eines schriftlichen Arbeitsvertrags, dessen Inhalt er scheinbar trotz der behaupteten sprachlichen Schwierigkeiten verstanden habe. Somit habe er zu prüfen vermocht, ob der Beklagte den vertraglich vereinbarten Lohn korrekt ausbezahlt habe. Der Umstand, dass gleichzeitig mehrere Lohnpfändungen verfügt worden seien, erschwere zwar die Prüfung, es sei aber davon auszugehen, dass er jeweils Kenntnis über die Pfändung und den zu pfändenden Betrag gehabt habe, womit es auch als juristischer Laie durchaus möglich sei, den Anspruch im Schlichtungsverfahren geltend zu machen.