5.2. Dem Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, und lic. iur. Thomas Plüss, Rechtsanwalt, Aarau, wird zu seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)