Wegen des bei der Klägerin in der Zeit ab Mai 2022 zu berücksichtigenden höheren Einkommens ergibt sich in der Phase (5) ab Mai 2022 ein Überschuss der Einkommen gegenüber dem Bedarf von Fr. 1'871.25 (Total Einkommen von Fr. 8'750.00 [Fr. 4'350.00 {E. 4.2} + Fr. 4'200.00 {E. 3.3.2.2.} + Fr. 200.00] – Total Bedarf von Fr. 6'878.75 [Fr. 3'358.55 + Fr. 2'830.00 {vorne E. 3.3.2.2 a.E.} + Fr. 690.00]), der zwischen den Eltern und C. nach "grossen und kleinen Köpfen" zu verteilen ist (BGE 147 III 265 E. 7.3). Auf C. entfallen entsprechend Fr. 374.25.