Er zahle manchmal einen Monat nicht, dann zahle er wieder. Es seien +/- Fr. 400.00 pro Monat. Die Klägerin äusserte in diesem Zusammenhang (act. 111), sie habe am Tag vor der Verhandlung mit der Mutter der Tochter per SMS Kontakt gehabt, und diese habe bestätigt, dass die Behauptung des Beklagten nicht zutreffe. Sie habe gesagt, der Beklagte sei im Oktober in J. in den Ferien gewesen und habe der Tochter Fr. 150.00 gegeben. Im März sei er sehr lange in J. gewesen und habe der Mutter zweimal € 50.00 gegeben. - 20 -