Ferienentschädigungen von 9,24 %, Feiertagsentschädigungen von 3,59 % und ein Anteil 13. Monatslohn von 8,33 % enthalten. Bei einer Entlöhnung nach Stundenlohn, wie sie diesen Abrechnungen zugrunde liegt, ist bei der Ermittlung des durchschnittlich auf ein ganzes Jahr bezogenen Lohnes zu berücksichtigen, dass bei tatsächlichem Bezug von Ferien und Feiertagen keine Auszahlung erfolgt (weil in den laufend erfolgten Zuschlägen zu den Entlöhnungen der effektiv geleisteten Stunden vor und nach Ferien/Feiertagen bereits enthalten).