Krankentaggeldversicherung der R., Ausgabe 07.2021, B4.2 und D5 […] erfahrungsgemässe durchschnittliche 13 % Sozialversicherungsbeiträge und eine (von der Klägerin bezogene, vgl. Berufung S. 8) Kinderzulage von Fr. 200.00 in Abzug gebracht, ergibt sich ein Monatsnettoeinkommen von Fr. 4'200.00. Dieser Betrag entspricht den von der Beklagten an der Verhandlung angegebenen Fr. 4'200.00, die sie früher maximal verdient habe (act.