In weiteren Arbeitsunfähigkeitszeugnissen vom 17. Februar 2022 (Berufungsantwortbeilage 1) bescheinigte E. eine 100 % Arbeitsunfähigkeit vom 1. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022. Die Klägerin legt weiter die Bestätigung eines Termins für eine Operation am 11. März 2022 der "F." vor (Berufungsantwortbeilage 2). In einem Schreiben des S. vom 28. September 2021 (Berufungsantwortbeilage 3) wurden der Klägerin Termine im Dezember 2021 und Januar 2022 für Untersuchungen im Rahmen eines interdisziplinären Gutachtens im Auftrag der SVA H. mitgeteilt.